viernes, 19 de septiembre de 2014

Uber geht in Deutschland zum Gegenangriff über


Gestern wurde eine Meldung über eine neue Entscheidung des Gerichts in Sachen Uber mit dem Titel “Uber ist in Deutschland wieder legal” veröffentlicht.

Ich respektiere Journalisten sehr, die sich trauen, Artikel über juristische Themen zu verfassen (v. a. wenn diese ein Justizsystem betreffen, das ihnen unbekannt ist). Anders formuliert, muss man schon ein großer Journalist sein, wenn man es als Laie in der juristischen Materie wagt, über Gerichtsverhandlungen in fremden Ländern zu schreiben.

Bedauerlicherweise sind weder meine Kanzlei noch ich die Anwälte einer der streitenden Parteien im Fall Uber. Ich bedauere dies, weil ich sicher bin, dass die Kollegen an diesem Fall ihre helle Freude haben. Es ist ein großer, nie dagewesener Fall, der neue Rechtsprechung schafft; nun, nach solchen Fällen lecken wir vor Gericht auftretenden Anwälte uns die Finger.

Nun sollen einige Fragen beantwortet und Tatsachen klargestellt werdenZunächst kann Uber nicht wieder legal werden, da es niemals illegal war. Die Maßnahme, die die Gesellschaft “Taxi Deutschland” einlegte, war eine einstweilige VerfügungBei Gericht wurde beantragtdie Fortsetzung der Tätigkeit Ubers wegen eines Verstoßes gegen die Vorschriften des lauteren Wettbewerbs zu verbieten. Die erste Entscheidung fiel zu Gunsten der Gesellschaft “Taxi Deutschland” aus, wodurch die Wirtschaftstätigkeit Ubers gelähmt wurde oder zumindest sollte diese durch den Gerichtsbeschluss gestoppt werden.
Das heißt, Uber kann nun seine Wirtschaftstätigkeit weiterführen, aber es ist aufgrund des Verstoßes gegen die deutschen Gesetze, die die Voraussetzungen für das Ausüben einer Wirtschaftstätigkeit mit dem Taxi regeln, Partei eines Zivilprozesses.

Dieses Verfahren kann Monate dauern, weswegen die einstweilige Verfügung beantragt wurde. Die Wirtschaftstätigkeit sollte, während das Verfahren in dieser Angelegenheit weitergeführt wirdunterbrochen oder verboten werden. Das Gericht hat nach dem Widerspruch Ubers mittels eines Rechtsbehelfs die unmittelbare Notwendigkeit des Verbots überdacht, da sich das Vorbringen der Gesellschaft “Taxi Deutschland” nicht als dringend erwies. Grundlage dieser Entscheidung war, dass die Gesellschaft erst vier Monate nach dem Beginn der Wirtschaftstätigkeit Ubers in Deutschland klagte. Da der Betroffene hier also nicht sofort reagierte, war das Verbot nicht dringend. Nichts desto trotz haben die Richter mündlich zu verstehen gegeben, was sie im Urteil ausführen werden: es gäbe Anzeichen dafür, dass es eine Entscheidung zu Gunsten der Klage der Gesellschaft „Taxi Deutschland“ werden würde. Die Indizien sprechen demnach für das Vorliegen eines unlauteren Wettbewerbes.

Das Gerichtsverfahren in Deutschland wird stark mündlich geführt. Die Kommunikation fließt während des Prozesses sowohl im Gerichtssaal als auch in Einzelkonsultationen von Anwalt und Richter.

Die einstweiligen Verfügungen werden üblicherweise innerhalb von 24 Stunden erlassen. Rechtsmittel werden innerhalb einer Woche eingelegt. 
Dementsprechend gab es in diesem Fall in so kurzer Zeit zwei Entscheidungen. 

Zusammenfassend hat Uber zwar etwas Zeit, aber noch nicht die Schlacht gewonnen. Weitere Neuigkeiten, sei es über die Klage- und Klageerwiderungsschriftsätze oder über die angebotenen Beweismittel, werden in einigen Monaten vorliegen. Ein endgültiges Urteil vielleicht im Frühjahr.

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